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Porno-Broschüre "Hey You": schutzinitiative.ch reicht Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein


Medienmitteilung vom 13. Januar 2023

Der Verein Schutzinitiative verlangt Transparenz über die Verwendung von Steuergeldern für die Porno-Broschüre «Hey You». Weil das Bundesamt für Gesundheit sich weigert, entsprechende anfechtbare Verfügungen zu erlassen, reicht der Verein nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.


Der Gang ans Bundesverwaltungsgericht ist nötig geworden, nachdem das Bundesamt für Gesundheit (BAG) das Gesuch des Vereins Schutzinitiative um Erlass und Zustellung von anfechtbaren Verfügungen über die Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Porno-Broschüre «Hey You» am 22. Dezember 2022 abgelehnt hat. Die Herausgeberin von «Hey You», die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz, profitiert jährlich von bis zu einer Million Franken an staatlichen Subventionen. Sie stammen aus dem Topf des Nationalen Präventionsprogramms HIV und anderer sexuell übertragbarer Krankheiten (NPHS).


Es besteht der begründete Verdacht, dass diese Steuergelder für die Frühsexualisierung von Kindern zweckentfremdet wurden. Denn die Porno-Broschüre richtet sich ausdrücklich an Kinder ab 12 Jahren und fordert sie zu sexuellen Handlungen auf (Gebrauch von Dildos, Lecktüchern, Anal Plugs etc.).

Oberflächlich und herablassend Indem das Bundesamt für Gesundheit auf das Gesuch nicht eintritt, verletzt es das rechtliche Gehör eklatant. Es hat es in herablassender und oberflächlicher Weise unterlassen, sich mit den juristisch fundierten Argumenten des Vereins Schutzinitiative in rechtsgenügender Weise auseinanderzusetzen. Der Entscheid des BAG zielt offensichtlich darauf ab, die Vorgänge rund um die Porno-Broschüre «Hey You» im Dunkeln zu lassen.

Der Verein Schutzinitiative verfolgt den statutarisch festgelegten Zweck, die Kinder und Jugendlichen vor einer schädlichen, nicht altersgemässen Frühsexualisierung zu schützen. Er hat deshalb ein besonderes schutzwürdiges Interesse daran, die Rechtmässigkeit der Subventionen für «Hey You» überprüfen zu können.

Aus diesen Gründen fordert der Verein in seiner Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht, der Nichteintretensentscheid des BAG sei aufzuheben und es sei anzuweisen, dem Verein die verlangten Finanzhilfeverfügungen zuzustellen.

Anleitungen zu sexuellen Handlungen Die Porno-Broschüre «Hey You» ist in der ganzen Schweiz in einer Auflage von mindestens 100 000 Stück verteilt worden. Sie ist auch deshalb problematisch, weil sie den Konsum von Social-Media-Kanälen wie @drgay_official oder @milchjugend empfiehlt, die Anleitungen zu diversen sexuellen Handlungen geben, welche für Kinder ab 12 Jahren absolut ungeeignet sind. Das Gebot eines altersgerechten und politisch neutralen Sexualkundeunterrichts verletzt ausserdem, dass Schweizer Steuergelder an eine deutsche Grafikfirma gehen, die erklärtermassen einen «queerfeministischen Anspruch» hat.

Es kann und darf nicht sein, dass die Eltern und die übrigen Steuerzahler durch die Finanzierung dieser offenkundig ideologisch ausgerichteten Porno-Broschüre auch noch dafür bezahlen müssen, dass ihre Kinder zu sexuellen Handlungen verleitet werden, die ihre gesunde Entwicklung sowie ihre körperliche und psychische Unversehrtheit beeinträchtigen können.

Weitere Auskünfte erteilen Jérôme Schwyzer (Präsident, jerome.schwyzer@schutzinitiative.ch), Nationalrätin Verena Herzog (Vorstand, verena.herzog@parl.ch) sowie Fürsprecher Patrik Kneubühl (pk@kneubuehl-recht.ch).




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